Kommandomitglied als bestellte Beisitzerinnen oder Beisitzer.
Die Gerätewartin oder der Gerätewart der Feuerwehr ist mit der sachgerechten Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung von Gerätschaften, die bei der Feuerwehr verwendet werden, betraut. Die Beauftragung wird durch den Leiter der Feuerwehr beziehungsweise durch die Gemeinde festgelegt. Auch ist eine klare Festlegung des Tätigkeitsbereiches notwendig.
Voraussetzungen: