Kommandomitglied als Beisitzerinnen oder Beisitzer kraft Amtes.
Die entsprechend der Wehrgliederung erforderlichen Führerinnen und Führer und stellvertretenden Führerinnen und stellvertretenden Führer der taktischen Feuerwehreinheit Gruppe wird durch die Ortsbrandmeisterin oder der Ortsbrandmeister aus den Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr nach deren Anhörung bestellt.
Voraussetzungen: