Kommandomitglied als bestellte Beisitzerinnen oder Beisitzer.

Im Verhinderungsfalle von der Jugendfeuerwehrwartin des Jugendfeuerwehrwartes erfolgt die Vertretung in allen Dienstangelegenheiten durch die stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder den stellvertretender Jugendfeuerwehrwart.

Voraussetzungen: