Kommandomitglied als bestellte Beisitzerinnen oder Beisitzer.
Im Verhinderungsfalle von der Jugendfeuerwehrwartin des Jugendfeuerwehrwartes erfolgt die Vertretung in allen Dienstangelegenheiten durch die stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder den stellvertretender Jugendfeuerwehrwart.
Voraussetzungen: