Im Verhinderungsfalle von der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister erfolgt die Vertretung in allen Dienstangelegenheiten durch die stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder den stellvertretenden Ortsbrandmeister. Sie sind im Dienst Vorgesetzte der Mitglieder der Ortsfeuerwehr.

Voraussetzungen: