Kommandomitglied als bestellte Beisitzerinnen oder Beisitzer.
Über jede Sitzung des Ortskommandos fertigt die Schriftwartin oder der Schriftwart eine Niederschrift an, die von der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister und einem weiteren Mitglied des Ortskommandos (Schriftwartin oder Schriftwart) zu unterzeichnen ist.
Voraussetzungen: