Kommandomitglied als bestellte Beisitzerinnen oder Beisitzer.
Die / der Sicherheitsbeauftragte, der Feuerwehr, hat im Rahmen ihrer / seiner fachlichen Kompetenz beratende Funktion und ist vor Ort Ansprechpartner(in) für die Feuerwehrangehörigen und Führungskräfte. An ihr / ihm liegt es, Mängel zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.
Voraussetzungen: